Patentlizenz
Eine Patentlizenz erlaubt Ihnen die technische Lehre des zugrundeliegenden Patents zu benutzen. Hierbei können von der Benutzungserlaubnis einzelne Benutzungsarten durch die Patentlizenz erlaubt sein und andere Ihnen weiterhin verboten sein. Beispielsweise kann Ihnen das Verkaufen des patentierten Produkts erlaubt sein. Die Herstellung jedoch bleibt verboten.
Eine Lizenz kann auf Basis eines Patents, eines Gebrauchsmusters, einer Marke, einer Software, eines Urheberrechts oder auf Basis eines betrieblichen Know-hows erteilt werden. Der häufigste Fall einer Lizenz stellt die Patentlizenz dar, es wird also eine Lizenz zur Benutzung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters erteilt, wobei auch das ansonsten notwendige Know-how zur Anwendung des Patents in der Lizenz mit umfasst ist.
Durch eine Lizenz wird der Lizenznehmer zum Berechtigten. Dem Lizenznehmer ist es daher gesetzlich erlaubt, das Patent zu nutzen. Andere Wettbewerber sind von der Nutzung ausgeschlossen, weshalb der Lizenznehmer insbesondere bei einem exklusiven Lizenzrecht eine Monopolsituation eingeräumt wird. Dem Lizenznehmer soll mit der Lizenz durch die Monopolstellung einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten.
Im Gegenzug erhält der Lizenzgeber in der Regel Lizenzgebühren. Alternativ kann dem Lizenzgeber auch der Zugang zu den Patenten des Lizenznehmers gewährt werden. Es kann beispielsweise eine Kreuzlizenzierung vereinbart werden. Der Lizenzgeber kann sich durch eine Lizenzvereinbarung den Zutritt zu einem Patentpool sichern.
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Neben Lizenzgebühren kann sich der Lizenzgeber auch eine bessere Verbreitung seiner Produkte erhoffen bzw. sich durch einen Lizenzvertrag Vertriebskanäle sichern.
Ein Lizenzvertrag bzw. Patentlizenzvereinbarung ist ein Vertrag, der auf Dauer, aber zumeist zeitlich beschränkt, besteht und der dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht gewährt und dem Lizenzgeber typischerweise Lizenzgebühren. Ein Lizenzrecht kann ausschließlicher oder nichtausschließlicher Natur sein, das heißt nur der Lizenznehmer darf die Benutzungshandlung vornehmen oder neben dem Lizenznehmer kann es weitere Lizenznehmer geben. Für die Vereinbarung eines Lizenzvertrags besteht Vertragsfreiheit.
Ein Lizenzvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Aufgrund der Komplexität des Gegenstands und der weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen ist aber dringend dazu raten, den Patentlizenzvertrag schriftlich abzufassen.
Der Unterzeichnung eines Lizenzvertrags können intensive Verhandlungen vorausgehen, die ebenfalls bereits zu schriftlichen Vereinbarungen führen können. Aus derartigen Vorverhandlungen können sich letter of intents oder memorandum of understandings ergeben. Hierbei liegen bereits vertragliche Vereinbarungen vor, wobei die Details zunächst offen bleiben. Es ist manchmal schwierig festzustellen, ob bereits ein Lizenzvertrag vorliegt oder ein letter of intents, der keine Bindungswirkung entfalten soll.